Handel mit Crystal wird härter Bestraft
Die Grenzwerte für den Handel mit der Partydroge "Crystal" werden stark reduziert. Damit drohen beim Handel mit deutlich kleineren Mengen härtere Strafen. Nach Überzeugung der 2. BGH-Strafkammer ist die auch als "Ice" oder "Shabu" bekannte Droge sehr viel gefährlicher als bisher angenommen. Sie ähnele dem aus Kokain hergestellten "Crack", befand das Gericht. Der BGH hatte den Wert für die sogenannte "nicht geringe Menge" vor sieben Jahren bei 30 Gramm für Meth-Amphetamin-Base und umgerechnet 35 Gramm bei Meth-Amphetamin-Hydrochlorid festgelegt - in Anlehnung an die für "Ecstasy" geltende Grenze. Dieser Wert soll nun nach dem Willen der Bundesrichter auf 5 Gramm für Meth-Amphetamin-Base und auf 6,2 Gramm für Meth-Amphetamin-Hydrochlorid festgesetzt werden.
Höhere Haftstrafen
In der Revisionsverhandlung gegen den Drogendealer ging es um den gesetzlich festgelegten Grenzwert der "nicht geringen Menge". Wird bei einem Angeklagten eine "Crystal"-Menge über diesem Grenzwert gefunden, so muss er mit höheren Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren rechnen; auf den Umgang mit kleineren Rauschgiftmengen stehen maximal fünf Jahre oder sogar nur eine Geldstrafe.
Mehr Information: http://www.zeit.de/news/artikel/2008/12/09/2680569.xml
Keine Behandlung mit Cannabis
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat zwei entsprechende Anträge abgelehnt. Die Abgeordneten aller Fraktionen haben sich allerdings dafür ausgesprochen, den Einsatz einzelner Cannabis-Wirkstoffe wie Dronabinol unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern. Die Substanzen können bei verschiedenen Erkrankungen unter anderem gegen Schmerzen eingesetzt werden.
Weitere Information: http://de.news.yahoo.com/12/20081204/thl-kein-cannabis-fuer-medizinische-beha-d343981.html