Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
§ 2 Verschreiben durch einen Arzt
§ 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt
§ 4 Verschreiben durch einen Tierarzt
§ 5 Verschreiben zur Substitution
§ 5b Verschreiben für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen
§ 6 Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes
§ 7 Verschreiben für Kauffahrteischiffe
§ 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
§ 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
§ 10 Betäubungsmittelanforderungsschein
§ 11 Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein