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Als Einstellungsvoraussetzung dient der vom Gesetzgeber geforderte Grundlehrgang nach Paragraph 34a GewO.


Hier handelt es sich um keinen Ausbildungslehrgang, sondern um eine Basis-unterrichtung bei der zuständigen  IHK, um die Tätigkeit in Wach- und Sicherheitsunternehmen ausführen zu dürfen.

 

Da bei dieser Basisunterrichtung einige Tätigkeitsfelder im Bewachungsgewerbe ausgeschlossen sind setzen wir unsere Schwerpunkte bei unseren Mitarbeitern auf die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO.


Die Ausbildungen der BAS Security Mitarbeiter entsprechen den Anforderungen unserer Kunden und unserem Tätigkeitsfeld. Nur regelmäßige Nachschulungen sowie auch die Überprüfung des Wissenstandes führen hier zum Qualitätsdenken und zur Erfüllung des Anforderungsprofiles bei unseren Kunden. Dies erfüllen wir in regelmäßigen Schulungen, sowie bei unseren Kunden vor Ort.

 

  • Grundvorrausetzungen zur Bewerbungsannahme sind:

    · polizeiliches Führungszeugnis
    · Unterrichtungsnachweis (IHK) nach § 34a GewO oder alternativ
    · Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

    Wir suchen derzeit qualifizierte Mitarbeiter für folgende Bereiche/Tätigkeiten:

 

 

  • Keine

         

Haben Sie an einer dieser Stellen Interesse, so bewerben Sie sich mit Angabe der Stelle in schriftlicher Form mit den entsprechenden Nachweisen   info(at)security-bas.de

BAS Security